Rechtsform und Rechtsgrundlagen

Rechtsform und Gründung

Die Feuerwehr Region Moossee wird als öffentlich-rechtliches Gemeindeunternehmen (Anstalt) organisiert. Diese Organisationsform stützt auf Art. 65 des kantonalen Gemeindegesetzes ab und ist als Alternative zu den bekannteren Kooperationsmodellen Sitzgemeinde oder Gemeindeverband bestens dazu geeignet, um gemeinsam spezifische, stark betrieblich orientierte Gemeindeaufgaben wirkungsorientiert, effizient organisiert, sowie nach wirtschaftlichen und unternehmerischen Grundsätzen zu lösen.

Das öffentlich-rechtliche Unternehmen wird von der Gemeinde Urtenen-Schönbühl in Abstimmung mit den Behörden der Vertragsgemeinden per 01.07.2021 gegründet. Sie hat dazu auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen (Reglement Gemeindeunternehmen Feuerwehr Region Moossee) erlassen (Urnenabstimmung vom 24.01.2021). Das sogenannte Anstaltsreglement definiert die Art und den Umfang der zu erbringenden Leistungen, die Grundsätze der Organisation, die betriebswirtschaftlichen Führungsgrundsätze sowie die Finanzierungsgrundsätze. Das Gemeindeunternehmen ist rechtlich selbstständig (juristische Person) und ist einer privatrechtlichen Stiftung ähnlich.

Vertragsgemeinden und Gesellschaftsvertrag

Anders als im Sitzgemeinde-Modell hat die Gemeinde Urtenen-Schönbühl als anstaltsgebende Gemeinde nun aber weder das alleinige Sagen, noch trägt sie die alleinige Verantwortung oder alleine die Kosten für die Feuerwehr. Die Gemeinden Urtenen-Schönbühl, Moosseedorf, Zollikofen und Münchenbuchsee (nachstehende Vertragsgemeinden genannt) beabsichtigen, die Feuerwehr Region Moossee als gemeinsame Feuerwehr zu betreiben, gemeinsam die Verantwortung und die Kosten für das Feuerwehrwesen in den Vertrags- und Anschlussgemeinden zu tragen. Sie schliessen aus diesem Grund wie oben erwähnt einen Zusammenarbeitsvertrag (Gesellschaftsvertrag) ab, was unter den Vertragsgemeinden gleichzeitig zu einer einfachen Gesellschaft führt. In diesem Gesellschaftsvertrag werden die Steuerungsinstrumente für die Vertragsgemeinden und die organisatorischen Vorgaben für das von der Gemeinde Urtenen-Schönbühl gegründete Gemeindeunternehmen vereinbart. Die Vertragsgemeinden bilden einen gemeinsamen Ausschuss (politisch-strategisches Steuerungsgremium), welchem je Gemeinde ein Behördenmitglied angehört (i.d.R. der / die zuständige Ressortvorsteher*in öffentliche Sicherheit). Die im Gesellschaftsvertrag definierten Organe sind 1:1 auch im Anstaltsreglement abgebildet, sie stellen somit gleichzeitig auch die Organe des Gemeindeunternehmens Feuerwehr Region Moossee dar.

Aufgabenübertragung der Vertragsgemeinden

Die Vertragsgemeinden übertragen dem Gemeindeunternehmen die Aufgaben im Bereich Feuerwehr mittels dem im vorliegenden Geschäft zu genehmigendem Reglement für die Aufgabenübertragung. Mit der Genehmigung des Reglements anerkennen die zuständigen Organe namentlich auch die rechtlichen Bestimmungen (wesentliche Grundsätze) was die Finanzierung der Feuerwehr bzw. die Kostenverteilung, als auch was die Feuerwehrpflicht anbelangt. Die Gemeinden regeln in einem individuellen kommunalen Reglement die Details, was die Finanzierung ihres Kostenanteils an die Feuerwehr und die Feuerwehrersatzabgabe anbelangt.

Aufgabenübertragung Anschlussgemeinden

Während dem die Vertragsgemeinden die Zusammenarbeit und die Steuerungsinstrumente sowie die organisatorischen Vorgaben für das Gemeindeunternehmen im o.e. Gesellschaftsvertrag vereinbaren, schliessen sich die sogenannten Anschlussgemeinden Deisswil b.M., Diemerswil, Wiggiswil sowie Mattstetten nicht direkt dem Organisationskonstrukt an, sondern schliessen ihren Anschlussvertrag direkt mit der Trägerschaft der Feuerwehr, also dem Gemeindeunternehmen ab. Die zwischen den Vertragsgemeinden ausgehandelten und vertraglich vereinbarten Bestimmungen gelten sinngemäss auch für die Anschlussgemeinden. Während dem die Vertragsgemeinden über die zuständigen Organe weitreichende Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte haben, stehen die Anschlussgemeinden nur beschränkte Mitspracherechte zu. Die Anschlussgemeinden unterstellen sich, was die Feuerwehr anbelangt, jedoch genauso wie die Vertragsgemeinden den reglementarischen Bestimmungen der Gemeinde Urtenen-Schönbühl, welche das Gemeindeunternehmen Feuerwehr Region Moossee gründet. Ebenso übertragen sie die Aufgabe Feuerwehr mittels eines Reglements an das Gemeindeunternehmen Feuerwehr Region Moossee. Die bestehenden Anschlussverträge zwischen der Gemeinde Münchenbuchsee (bisher Sitzgemeinde) und den Gemeinden Diemerswil, Deisswil b.M. sowie Wiggiswil (Anschlussgemeinden) sind ebenso wie der Vertrag zwischen der Gemeinde Urtenen-Schönbühl (bisher Sitzgemeinde) und der Gemeinde Mattstetten (Anschlussgemeinde) aufzulösen bzw. in die neue Konstellation zu überführen.

Organisationskonstrukt und Rechtsgrundlagen
Organisationskonstrukt und Rechtsgrundlagen